Organtransplantation - Medizinlexikon

Verpflanzung von lebenswichtigen Organen als Mittel zur Erhaltung, Förderung o. Wiederherstellung der Gesundheit, wenn die Anwendung anderer med. Mittel u. Methoden keine o. nur geringe Aussicht auf Erfolg verspricht. Vorrangig werden Organe von Verstorbenen verwendet. Voraussetzung für die Organentnahme ist die zweifelsfreie u. nachweisbare Feststellung des Hirntodes. Sie muß durch zwei Ärzte, die nicht Mitglieder des Transplantationsteams sind, unabhängig voneinander erfolgen. Organentnahme vom lebenden Spender ist nur im Ausnahmefall zulässig. Spender muß volljährig sein u. nach umfassender ärztl. Aufklärung seine Zustimmung erklärt haben. O. bedarf ausdrückl. Zustimmung des Empfängers.

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