Radioaktivität - Medizinlexikon

spontane Emission ionisierender Strahlung (Korpuskularstrahlung, kurzwellige elektromagnet. Strahlung = Gammastrahlung), die von instabilen Atomkernen (Radionukliden) ausgeht. Diese unterliegen dabei selbst Kernumwandlungen (radioaktiver Zerfall). Ein Radionuklid unterliegt dem radioaktiven Zerfallsgesetz: N = N0 · exp(–?t). N ist die Anzahl der zur Zeit t vorliegenden radioaktiven Kerne, N0 die Zahl der radioaktiven Ausgangskerne u. ? die für das Radionuklid charakterist. Zerfallskonstante, die mit der physikalischen Halbwertszeit in Zusammenhang steht.

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