Rechtsform - Medizinlexikon

gesetzl. umschriebene Form, in der sich eine Unternehmung entfalten darf. Im Krankenhausbereich lassen sich sowohl die Rechtsformen privater Unternehmungen (z. B. GmbH) u. die Rechtsformen öffentl. Unternehmungen (z. B. Regiebetrieb) sowie Sonderformen (z. B. Stiftung) antreffen.

© Elsevier GmbH, München

Zurück

Verwandte Artikel

  • Ventrikelseptumdefekte, Links-Rechts-Shunt auf Ventrikelebene

    Der Ventrikelseptumdefekt stellt die häufigste angeborene Fehlbildung des Herzens dar. Es handelt sich hierbei um einfache (oder multiple) Defekte in der Kammerscheidewand, welche zwischen 5mm (Morbus Roger) und mehrere Zentimeter Durchmesser aufweisen könn...

  • Ventrikelseptumdefekt

    Der Ventrikelseptumdefekt stellt die häufigste angeborene Fehlbildung des Herzens dar. Es handelt sich hierbei um einfache (oder multiple) Defekte in der Kammerscheidewand, welche zwischen 5mm (Morbus Roger) und mehrere Zentimeter Durchmesser aufweisen könn...

  • Vom rechten Glauben an Diätformen und -Riten

    Während nur um die Magersucht ein Kult gemacht wird, füllig zu sein aber geächtet wird, gibt es bei der Frage “wie abnehmen” ein nettes Durcheinander. Im religiösen Bereich gibt es den rechten Glauben und "Okkultismus/Satanismus, Scientology, allgemeine ...

© 2007 - 2012 imedo GmbH, alle Rechte vorbehalten.
Die unter www.imedo.de angebotenen Dienste und Inhalte sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt und können in keinem Fall professionelle Beratung oder die Behandlung durch einen Arzt ersetzen