Rechtsherzdekompensation - Medizinlexikon

Versagen des re. Herzens, d. h. Unfähigkeit, die angebotene, den Erfordernissen entsprechende Blutmenge aufzunehmen u. wieder auszuwerfen. Folge ist eine Stauung im großen Kreislauf. Ursachen vielfältig, bes. im Herzen selbst u. in der Lunge.

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