Resistenz - Medizinlexikon

Widerstandsfähigkeit;

angeborene (natürl.), unspezif. Unempfindlichkeit des Organismus gegen Infektionserreger o. deren Gifte (Ggs. Disposition). R. beruht auf natürl. inneren Schutzvorrichtungen: mechan. Schutz durch die Haut u. Schleimhaut; Abwehrstoffe wie Interferone, Properdin, Komplement, Lysozym; zelluläre Abwehr (Phagozyten, Granulozyten, Makrophagen). Resistenzminderung durch äußere Einwirkungen, wie Verletzung, Unterkühlung, Verbrennung, Erschöpfung, Unterernährung, Vergiftung, Streß. Resistenzerhöhung durch gesunde Lebensweise, Wechsel zwischen Belastung u. Ruhe.

angeborene, hereditär bedingte Unempfindlichkeit einer Wirtsart für eine best. Parasitenart, die im Ggs. zur Immunität nicht durch vorangegangene Wechselwirkungen zwischen beiden beeinflußt wurde. Die Artresistenz kann absolut o. relativ (Beeinträchtigung des Parasiten) sein; innerhalb einer Art ist Rassenresistenz mögl.; in Abhängigkeit vom Lebensalter des Wirts unterscheidet man Alters- u. Jugendresistenz.

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