Röntgenbildarchivierung - Medizinlexikon

Archivierung von Röntgenaufnahmen ist in vielen Ländern für längere Zeiträume gesetzl. vorgeschrieben (z. B. bei Tuberkulose u. Berufskrankheiten 25 Jahre, sonst für Röntgenbilder 10 Jahre). Dies setzt eine entsprechende lange Haltbarkeit voraus, die vom Fixiersalzrest im gewässerten Film abhängt (< 0,15 g/m2).

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