Röntgendiagnostik - Medizinlexikon

med. Fachrichtung, deren Aufgabe es ist, aus morphol. o. funktionellen Veränderungen an Organen o. Organteilen, die mit röntg. Methoden sichtbar gemacht werden, auf die entsprechenden pathol. Prozesse zu schließen. Ausgegangen wird von Durchleuchtungsbildern u./o. Aufnahmen, teilweise unter Verwendung von Kontrastmitteln. Der gesamte Prozeß von der Abbildung des Objekts bis zur Diagn. läßt sich, abgesehen von einer etwaigen Vorbereitung des Pat., in vier Stufen untergliedern, wobei in den ersten drei die Röntgentechnik eine wesentl. Rolle spielt. 1. Erzeugung des Strahlenbildes (Strahlenerzeugung, Lagerung des Objekts u. dessen Durchstrahlung, evtl. Kontrastmittel); 2. Umwandlung des Strahlenbildes in eine Leuchtdichte- o. Schwärzungsverteilung, also in ein sichtbares Bild (z. B. mittels Film o. Durchleuchtung); 3. Abbildung dieser Verteilung auf die Netzhaut (Betrachtung einschl. Betrachtungshilfen); 4. Auswertung, Diagn. Alle 4 Stufen müssen aufeinander abgestimmt werden mit dem Ziel, ein Maximum diagn. wichtiger, für die Ther. bedeutsamer Informationen mit einem Minimum an Strahlenbelastung des Pat. zu erzielen.

© Elsevier GmbH, München

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