Schadensverbot - Medizinlexikon
Prinzip der medizinischen Ethik, das besagt, daß med. Handlungen für Pat. o. Probanden nicht schädl. sein dürfen. Das S. geht zurück auf den Eid des Hippokrates u. die Verpflichtung, daß der Arzt nutzen o. wenigstens nicht schaden soll (lat. nil nocere). In der modernen Med. z. T. ersetzt durch Nutzen-Risiko-Abwägung.
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