Schadensverbot - Medizinlexikon

Prinzip der medizinischen Ethik, das besagt, daß med. Handlungen für Pat. o. Probanden nicht schädl. sein dürfen. Das S. geht zurück auf den Eid des Hippokrates u. die Verpflichtung, daß der Arzt nutzen o. wenigstens nicht schaden soll (lat. nil nocere). In der modernen Med. z. T. ersetzt durch Nutzen-Risiko-Abwägung.

© Elsevier GmbH, München

Zurück

Verwandte Artikel

  • Der WeltnichtraucherINNENtag

    Heute ist Weltnichtrauchertag und es geht schwerpunktmäßig um die Frauen. Und das aus gutem Grund: Während bei Männern in Deutschland die Raucherquote in den letzten zehn Jahren von 32 auf 27 Prozent gesunken ist, liegt sie bei Frauen weiter konstant bei kn...

  • Contergan - gefährliches Medikament im Umlauf

    Vor fast 50 Jahren wurde das Beruhigungsmittel Contergan, welches Tausende von Kindern körperlich schädigte, aus Deutschlands Medizinschränken verbannt. Das Internet-Gesundheitsportal www.imedo.de berichtet über das gefährliche Medikament. Contergan noch i...

© 2007 - 2012 imedo GmbH, alle Rechte vorbehalten.
Die unter www.imedo.de angebotenen Dienste und Inhalte sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt und können in keinem Fall professionelle Beratung oder die Behandlung durch einen Arzt ersetzen