Sonderentgelt - Medizinlexikon

Entgeltverfahren im Krankenhausbereich zur Finanzierung nur eines Teils der allg. Krankenhausleistungen. I. d. R. gehen alle Leistungen (Dienstleistungen u. Sachleistungen), die im Zusammenhang mit einer Operation eingesetzt werden, in das S. ein. So werden z. B. die zeitl. Bindung der Operateure, des OP-Funktionsdienstes, der Anästhesieärzte u. -pflegekräfte inkl. der Rüst-, Warte- u. Verteilzeiten ebenso eingerechnet wie der leistungsspezif. Sachmittelverbrauch (Implantate, Antibiotika, Nahtmaterial usw.). Im Ggs. zu den Fallpauschalen wird die Höhe dieses Entgeltes auf Teilkostenbasis (Teilkosten) ermittelt. Ident. mit den Fallpauschalen ist wiederum, daß die S. in der Bundespflegesatzverordnung auch mit Punkten gewichtet u. die „Preise“ pro Punkt auf Landesebene durch zweiseitige Verträge festgelegt werden. Der „Preis“ für ein S. ist somit i. d. R. für alle Krankenhäuser eines Bundeslandes ident.

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