Todesfeststellung - Medizinlexikon

Feststellung des Todes i. R. einer Leichenschau. Die T. erfolgt durch Beurteilung der Todeszeichen u. ggf. unter Zuhilfenahme von apparativen Zusatzuntersuchungen (z. B. EEG) zur Beurteilung eines evtl. Hirntodes.

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