Unfallversicherung - Medizinlexikon

gesetzl. u. freiwillige unfallbezogene Versicherungen, die für einen Unfallgeschädigten finanzielle Verpflichtungen in versch. Form übernehmen. Das Ausmaß des unfallbedingten Körperschadens wird durch eine ärztl. Begutachtung festgelegt. Gesetzl. U.: Zweig der Sozialversicherung, Leistungen bei Arbeits- u. Wegeunfällen. Private U.: freiwillige Zusatzversicherung, vielfältige Leistungen können vertragl. geregelt werden.

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