Unterlassungsbedingung - Medizinlexikon

Voraussetzung zur Anerkennung einer Berufskrankheit ist, daß die Erkrankung zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen hat, die für die Entstehung, die Verschlimmerung o. das Wiederaufleben der Krankheit ursächl. waren o. sein können.

© Elsevier GmbH, München

Zurück

Verwandte Artikel

  • Beruf Landarzt – besser geht’s nicht (3)

    Fällige Renovierungen Die Art und Weise wie der Beruf eines Hausarztes auf dem Lande heutzutage ausgeübt wird, sei antiquiert, heißt es unter Jungärzten. Wir haben schon gehört, wie die Gründe für diese Meinung lauten. Das meiste davon ist absolut richtig. ...

  • Die Pangasius-Zumutung

    Pangasius-Filets aus Vietnam werden in alle Welt exportiert – unter welchen Bedingungen der Zuchtfisch aufgezogen wird, lässt sich der Verpackung keineswegs entnehmen. Die Verbraucher wollen es vielleicht auch gar nicht genau wissen. Bei der ARD gibt es ...

  • Psychische Belastungen am Arbeitsplatz nehmen zu

    Im Vergleich zu den körperlichen Belastungen nehmen psychische Belastungen am Arbeitsplatz kontinuierlich zu. Als häufigste psychische Belastungen werden nach Dr. Bernd Rudow (”Das gesunde Unternehmen”: ISBN: 3-486-27554-2) folgende Beschwerden genannt: Ho...

© 2007 - 2012 imedo GmbH, alle Rechte vorbehalten.
Die unter www.imedo.de angebotenen Dienste und Inhalte sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt und können in keinem Fall professionelle Beratung oder die Behandlung durch einen Arzt ersetzen