Wasserhygiene - Medizinlexikon

Teilgebiet der Umwelthygiene u. i. e. S. der Kommunalhygiene, befaßt sich mit den Wechselwirkungen zwischen dem Umweltmedium Wasser u. dem Menschen mit dem Ziel der Gesunderhaltung der Bevölkerung. Med. Wissenschaft mit vorwiegend naturwissenschaftl. Grundlagen mit epidemiol. Methoden u. engen Beziehungen zur Technik. Dient der Verhütung direkter u. indirekter Gesundheitsgefährdungen sowie der Gesundheitsförderung durch den Umweltfaktor Wasser. Wichtige Arbeitsmittel sind Umweltkontrolle zur Überwachung von Verschmutzungsquellen u. das Einhalten von hyg. Grenzwerten. Die Trinkwasserhygiene erarbeitet die Richtlinien für eine gesundheitl. unbedenkl. Versorgung mit dem Lebensmittel Trinkwasser (Lebensmittelhygiene u. Ernährungshygiene) u. kontrolliert seine Bereitstellung durch die Wasserwirtschaft in guter Qualität u. ausreichender Quantität. Beginn bei der Wassererschließung bzw. -gewinnung (Grundwasser: territoriale Einordnung, Schutzgebietsfestlegung; Oberflächengewässer: Gewässerschutz, Gefahr der Eutrophierung; Meerwasser: z. Z. nur von örtl. Bedeutung). Berücksichtigung der Wasserspeicherung, der Trinkwasseraufbereitung (Rohwasserqualität, Desinfektion u. Schönung) u. der Trinkwasserverteilung (Vermeidung von Sekundärverunreinigungen). Trinkwasser muß als Lebensmittel u. Hilfsstoff in der Lebensmittelindustrie frei sein von Krankheitserregern u. gesundheitsschädl. Stoffen, es soll bakterienarm, appetitl. u. ausreichend vorhanden sein. Im Trinkwasser enthaltene pathogene Mikroorganismen (Bakterien, Viren) stellen eine Infektionsgefahr (Trinkwasserepidemien) für die Bevölkerung dar. Chem. gesundheitsschädigende Wasserinhaltsstoffe können als Konzentrations-, Summations- u. Kumulationsgifte akut o. chron. tox. wirken. Die Badewasserhygiene kann nur wirksam werden, wenn sie als Schwimmbadhygiene verstanden wird. Die Forderungen an die Wasserqualität sind für Hallenbäder, Beckenfreibäder u. Bäder an Gewässern spezifiziert; bei den künstl. Bädern müssen entsprechende Durchströmungsverhältnisse, ständige Desinfektion u. ausreichende Wasserpflege (u. a. wegen Wasserblüte in Beckenfreibädern) gewährleistet sein. Bei natürl. Bädern (an Binnengewässern, an der Seeküste) ist bes. auf Abwassereinflüsse zu achten. Die Abwasserhygiene verhindert gesundheitl. Gefahren durch Behandlung u. Beseitigung kommunaler (Entsorgung, kommunale), industrieller u. landwirtschaftl. Abwässer: Kontrollen der Eliminationsleistungen von Kläranlagen u. der Auswirkungen von Abwassereinleitungen in die Vorfluter. Infektions- u. Intoxikationsgefahren bestehen direkt u. (weil schwerer beherrschbar) indirekt über die Fischereiproduktion (Fische, Krebse, Muscheln), die Tierproduktion (Tränkwasser, bewässerte Futter- u. Weideflächen), die Pflanzenproduktion (Bewässerung, Abwasserverregnung) u. nicht zuletzt über die Rückkopplung zur Trinkwasserversorgung. Bes. Probleme bringt die Güllewirtschaft (Bodenhygiene), wenn durch unsachgemäße Gülleausbringung die Gülle Abwassercharakter annimmt u. Grundwasser bzw. Oberflächengewässer gefährdet.

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