Weiterbildungsordnung - Medizinlexikon

von den regional zuständigen Ärztekammern erlassenes u. von den zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigtes Regelwerk für die ärztl. Weiterbildung. Orientiert sich i. a. an der vom Deutschen Ärztetag verabschiedeten Musterweiterbildungsordnung, nach der es 41 Facharztbezeichnungen, z. T. mit Schwerpunkten, gibt (Tab. 1). Darüber hinaus kann sich ein Arzt zur Erlangung des Rechts zum Führen einer Zusatzbezeichnung weiterbilden (Tab. 2). Facharzt. Tab. 1 u. 2.

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