Vergleich gesetzliche Krankenkassen
Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen und seit dem Jahr 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz für ihre Krankenversicherung.
Der genaue Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. So wird das medizinisch Notwendige - bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien - von allen Kassen bezahlt.
Trotz diesem Einheitsgedanken sind hier diverse Einsparmöglichkeiten vorhanden. Vergleichen Sie also die Leistungen im Detail und ziehen Sie einen Wechsel in Betracht - es lohnt sich.